ExploZero International

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Die Explosionsschutz-Technologie

ExploZero ist der erste VbF (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten) konforme Explosionsschutz!

Sicherung von Tankstellenschächten
  • Rasche und Servicefreundliche Ein- und Ausbringung der leichten Systempackages.
  • Wartungskosten entfallen zum größten Teil
  • Inspektions-, Reparatur- und Wartungsarbeiten können innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden.
  • Entscheidender Zeitvorteil im Gefahrenfall
  • Keine Beschädigungsgefahr von Armaturen, Messgeräten, Kabeln - ExploZero passt sich allen Begebenheiten an.
  • ExploZero ist chemisch-und feuchtigkeitsresistent.
  • Keine Korrosion der Armaturen durch gebundene Feuchtigkeit.
  • Einsatz für flüssige und gasförmige Medien.
  • 100% spanfrei und abriebfest.
  • Brennt nicht und glüht nicht nach.
  • Keine anfallenden Entsorgungskosten bei Produktaustritt (Riesel).
  • Kalkulierbare Amortisation durch Langlebigkeit - ist höhenstabil, setzt sich nicht, baut nicht ab, degeneriert nicht.
  • Umweltfreundlich – bei Bedarf kann die Reinigung mit einem herkömmlichen Dampfstrahler erfolgen.
Die Anforderungen der VbF im Detail:

§ 51.
(1) Ist über dem unterirdischen Lagerbehälter ein Domschacht angelegt, so muß dieser unbehindert zugänglich und so geräumig sein, daß die erforderlichen Arbeiten und Prüfungen im Schacht ohne unzumutbare Behinderungen durchgeführt werden können. Alle Rohranschlüsse und Einbauten im Domschacht müssen zugänglich sein. Durch den Domschacht dürfen Belastungen auf den Lagerbehälter nicht übertragen werden.

(2) Besteht die Gefahr, daß sich im Domschacht ein explosionsfähiges Dampf-Luft-Gemisch ansammelt und ist das gleichzeitige Vorhandensein von Zündquellen zu erwarten, so muß der Schutz vor Explosionen durch entsprechende Maßnahmen gewährleistet sein. Ist als Schutzmaßnahme der Domschacht mit einem Füllmaterial ausgefüllt, so darf der freibleibende Zwischenraum zwischen dem Domschachtdeckel und dem Füllmaterial höchstens 10 cm betragen; als Füllmaterial dürfen nur feste, nichtbrennbare und leicht entfernbare Stoffe verwendet werden.

(3) Domschachtöffnungen müssen entsprechend den zu erwartenden Verkehrslasten tragsicher und nicht verschiebbar zugedeckt sein. Domschachtdeckel müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein.

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